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Verwaltungsfachangestellter (d/m/w) 

„Alles in Ordnung“

Die dreijährige Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (d/m/w) ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte Ausbildung. Im Geltungsbereich des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) qualifiziert der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zu Tätigkeiten der mittleren Verwaltungs- und Sachbearbeiterebene.

Wer sich gerne mit rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen beschäftigt, ist hier richtig.

Die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (d/m/w) wird jährlich angeboten. Der Bewerbungszeitraum für den Ausbildungsbeginn im August des jeweils nächsten Jahres beginnt am 15. Juni und endet am 30. September. Die Ausbildungsplätze werden in diesem Zeitraum öffentlich ausgeschrieben, auch auf der Startseite unserer Homepage. Ab diesem Zeitpunkt sind Bewerbungen über unser Onlinebewerbungsportal möglich. 


  • Abschluss Verwaltungsfachangestellter (d/m/w)
  • Einsatzmöglichkeiten in diversen Bereichen der Verwaltung
  • Verdienst von 1.068,26 € im 1., 1.118,20 € im 2. und 1.164,02 € im 3. Ausbildungs­jahr
  • Verschiedene Qualifizierungs­angebote nach der Ausbildung z. B. zum Verwal­tungs­fach­wirt (d/m/w) (Angestell­ten­lehrgang II)
  • Eigenes Tablet für Ausbildungszeit

Welche Rahmenbedingungen gelten für die Ausbildung?

Die Ausbildung beginnt jeweils am 01. August und dauert drei Jahre. Die Probezeit beträgt drei Monate. Während der Ausbildung befinden sich die Auszubildenden in einem Berufsausbildungsverhältnis.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung gliedert sich in Praxiszeiten (verschiedene Fachdienste in der Stadtverwaltung), Berufsschulunterricht (BBS I Celle) sowie den am Niedersächsischen Studieninstitut (NSI) stattfindenden Einführungs-, Zwischen- und Abschlusslehrgang (Schulungsort Celle).

Mit Beginn der Ausbildung zum 01. August finden zunächst Einführungstage statt. Im Anschluss beginnt der fünfwöchige Einführungslehrgang, gefolgt vom ersten Einsatz in einem Fachdienst der Stadtverwaltung. Die weiteren Phasen wechseln sich jeweils ab.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gelten für eine erfolgreiche Bewerbung?

Notwendige Voraussetzung ist mindestens ein Realschulabschluss. Daneben sind als persönliche Fähigkeiten ein gutes Denk- und Urteilsvermögen, eine hohe Einsatz- und Lernbereitschaft sowie eine ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit gefragt.

Was wird während der Ausbildung vermittelt?

Der Lehrgangsunterricht erfolgt in einer Lerngruppe von bis zu 30 Teilnehmern. Eine Unterrichtseinheit dauert 90 Minuten. Der Unterricht selbst wird in Vorlesungsform durchgeführt, er lebt jedoch von der aktiven Mitarbeit aller. Gruppenarbeiten, Lehr- und Lerngespräche, moderierte Diskussionen – viele didaktisch wertvolle Unterrichtsformen kommen zum Einsatz. Unterrichtsbegleitende Leistungskontrollen werden in Form von Klausuren abgenommen.

Welche Prüfungen muss ich während der Ausbildung absolvieren?

Die schriftliche Prüfung umfasst vier fächerübergreifende Aufgaben aus den Bereichen Verwaltungsbetriebswirtschaft, Personalwesen, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Anstelle einer klassischen mündlichen Prüfung ist eine „Praktische Prüfung“ vorgesehen. Hierbei handelt es sich um einen praxisnahen Fall, den der Prüfling in einer simulierten „Dienstleister trifft auf Kunde“-Situation bearbeiten soll.

Welche Vorteile bietet die Ausbildung bei der Stadt Celle?

Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung in Höhe von 1.068,26 € im ersten, 1.118,20 € im zweiten und 1.164,02 € im dritten Ausbildungsjahr. Vor Beginn der Ausbildung überweisen wir Ihnen einen Lernmittelzuschuss in Höhe von 200,00 €, sowie pro Ausbildungsjahr einen Lernmittelzuschuss in Höhe von 50,00 €. Bei entsprechenden Sparverträgen zahlt die Stadt Celle außerdem vermögenswirksame Leistungen.

Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage pro Kalenderjahr.

Welche Aufgaben sind Teil der Ausbildung?

In der praktischen Ausbildung gibt es z.B. folgende Aufgaben:

  • Meldeangelegenheiten, wie z. B. Erteilen von Auskünften
  • Annehmen und Prüfen von Anträgen
  • Bearbeiten von Zahlungsvorgängen
  • Vornahme von An- und Abmeldungen für Gewerbe
  • Personalsachbearbeitung der Beschäftigten
  • Unterstützung bei der Organisation von Wahlen
  • Vorbereitung von Sitzungen kommunaler Gremien

Was passiert nach der Ausbildung?

Ziel ist es, die Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zu übernehmen. Ausgebildete Verwaltungsfachangestellte kommen im gesamten Aufgabenspektrum der Verwaltung zum Einsatz. Der Angestelltenlehrgang II bietet die Möglichkeit für den beruflichen Aufstieg. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im jeweiligen Fachdienst nach Abschluss der Ausbildung als Ausbilderin und Ausbilder tätig zu werden und die Ausbildereignungsprüfung abzulegen.


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